
Kinderfreundlichkeit ist eine zentrale Aufgabe in der Stadtentwicklung und ein Qualitätsmerkmal für Zukunftsfähigkeit. Es gibt keinen gesellschaftlichen Bereich, der Kinder und Jugendliche nicht direkt oder indirekt betrifft. Viele kommunale Entscheidungen bestimmen und verändern die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, ohne dass sich die Verantwortlichen mit den Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche auseinandergesetzt haben. WIR will daher ein Kinderfreundlichkeits-Prüfverfahren durchsetzten, das bei allen kommunalen Aufgaben und Vorhaben angewendet wird. Folgende Grundprinzipien: - Kinder haben Rechte
- Gesundheit und Sicherheit fördern
- Gebrauchsfähigkeit herstellen
- Veränderbarkeit zulassen
- Erlebniswelten schaffen
- Partizipation praktizieren
Sollen bei allen städtischen Planungen, wie:
- Städtebau und Wohnumfeld
- Verkehr
- Freizeit und Sport
- Bildung und Kultur
- Wohnen
- Wirtschaft
Berücksichtigung finden.
Bildquelle (i.o.o.a.) 1.) Eigenes Bild 2.) Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW. 'Dialogverfahren Kinderfreundlichkeit' (2001).
|